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   VK Hessen, 20.01.2005 - 69d-VK-84/2004   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,42469
VK Hessen, 20.01.2005 - 69d-VK-84/2004 (https://dejure.org/2005,42469)
VK Hessen, Entscheidung vom 20.01.2005 - 69d-VK-84/2004 (https://dejure.org/2005,42469)
VK Hessen, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 69d-VK-84/2004 (https://dejure.org/2005,42469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung des Erfordernisses der manuellen Höherverstellbarkeit eines Deckenstativs als Beschränkung der Ausschreibung; Ausschluss vom Verdingungsverfahren bei Abänderung der Verdingungsunterlagen; Erbringung einer technisch wertvolleren, höherwertigeren und ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Hessen, 20.01.2005 - 69d-VK-84/04
    Der weitere Fortgang des Vergabeverfahrens kann weder ihre Interessen berühren, noch wird die Ast durch eine etwaige Nichtbeachtung des Vergaberechts in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB auf Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen verletzt (vgl. BHG , Beschluss vom 18.2.2003 X ZB 43/02 ).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Hessen, 20.01.2005 - 69d-VK-84/04
    Die Ast kann dem gegenüber aber nicht die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots mit dem Hinweis begründen auch das Angebot der Beigeladenen, deren Offerte (möglicherweise) an einem ganz anderen Mangel leide, habe - wie das eigene Angebot - von der Wertung ausgeschlossen werden müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003, Verg. 22/03 ; VK Bund, Beschluss vom 14. Juli 2004, VK 1- 81/04).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 4/03

    Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes

    Auszug aus VK Hessen, 20.01.2005 - 69d-VK-84/04
    Die Begründung des ursprünglichen Nachprüfungsantrages, mit dem die Ast vorliegend eine fehlerhafte Wertung des Angebotes der Bgl gerügt hat, reicht aus, einen ihr durch den behaupteten Rechtsverstoß drohenden Schaden und damit ihre Antragsbefugnis zu belegen (so auch OLG Koblenz, 1 Verg. 4/04 vom 20.10.2004, OLG Frankfurt 11 Verg. 4/03 vom 27.6.2003).
  • OLG Naumburg, 10.09.2002 - 1 Verg 5/02

    Antragsbefugnis eines ausgeschlossenen Bieters

    Auszug aus VK Hessen, 20.01.2005 - 69d-VK-84/04
    Allein das Vorhandensein eines zwingenden Ausschlussgrundes kann in keinem Fall mehr zum Wegfall der Antragsbefugnis führen und zwar gleichgültig, ob die Vergabestelle den Ausschlussgrund ihrer Vergabeentscheidung zu Grunde gelegt und der betroffene Bieter den Ausschluss in seinem Nachprüfungsantrag als Fehler gerügt hat (vgl. OLG Naumburg, Beschluss 1 Verg. 5/02 vom 27.8.2002) oder, wie vorliegend, der Ausschlussgrund, jedenfalls für den Bieter, erst im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens zur Sprache gekommen ist.
  • OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 11 Verg 1/05

    Vergabeverfahren: Einbeziehung nachträglich erkannter Vergabeverstöße in das

    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt vom 20. Januar 2005 - Az.: 69 d VK 84/2004 wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.

    Der Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen vom 20.01.2005 (Az.: 69 d VK 84/2004) wird aufgehoben.

    Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen vom 20.01.2005 (Az.: 69 d VK 84/2004) wird zurückgewiesen.

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